Ich bin Arbeitgeber und habe eine Angestellte, deren befristeter Vertrag ca. 4 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes ausläuft. ... Daher zwei Szenarien, und die Frage, ob beides rechtlich unbedenklich ist: 1) Wir teilen ihr mit, dass wir den Vertrag zwar nicht verlängern, ihr aber, wenn sie bis zum letzten Tag der Arbeitsverhältnisses erscheint, aus Dankbarkeit ein Monatsgehalt als Prämie extra zahlen. Das überbrückt dann den einen Monat, wo sie sonst nur ALG beziehen könnte, und würde helfen, damit sie (falls es ihr bis dahin gesundheitlich gut geht, wovon sie auch selber ausgeht), auch wirklich bis zum letzten Tag arbeiten kommt. 2) Wir verlängern den Arbeitsvertrag befristet (wäre wohl möglich, da die die 1.