Wie weit darf der Eigentümer einer Grenzwand die Nutzung mit/-bestimmen?
vom 28.2.2011
100 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Der Eigentümer R hat eine Nutzungsänderung beim Landratsamt (Baubehörde) beantragt, indem eine Waschküche in eine Brennerei umgewidmet wurde. Die Nutzungsänderung wurde genehmigt und die Bedenken des M durch die Baubehörde verworfen. Die Waschküche wurde komplett entkernt und saniert, da der Baustandard von (Baujahr 1928) nicht mehr dem heutigen Standard entsprach.