Haftung… -Hin- und Herschicken der Teile, Hoffen auf richtige Fehlerquelle – das Kfz bleibt NOCH länger unbenutzbar… -persönlicher Zeitaufwand Ich biete im Gegenzug folgende Optionen an: -Reparatur bei einer beliebigen Fachwerkstatt am Standort des Kfz -Reparatur durch den Händler/Mechaniker selbst, am Standort des Kfz -Abholung des Kfz mit Abschleppwagen durch Händler, Reparatur bei ihm Reaktion kommt erst, als ich ein Schreiben mit Fristsetzung zur Wahrung der über die reine Sachmangelbeseitigung hinausgehenden Rechte (nachträgliche Kaufpreisminderung und Rücktritt vom Kaufvertrag) maile. ... Der Händler kann ja wohl kaum eine Rückabwicklung des vollständig vollzogenen Kaufvertrags erzwingen, richtig? ... Hat der Händler das Bestehen des Mangels nicht bereits anerkannt, indem er für den beschriebenen Mangel konkrete Behebungsvorschläge (und sogar Rückabwicklung des Kaufs) anbot?