Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

429 Ergebnisse für küche tapete

Ausschlagung der Erbschaft oder Nachlassinsolvenz?
vom 9.4.2012 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Der Vermieter erklärte sich bereit, dass er versuchen würde die Küche an den Nachmieter zu verkaufen und wir in drei Räumen die Wände streichen sowie in drei Räumen den Teppichbelag entfernen sollen. ... Beim Entfernen des Teppichstreifens verblieb das Schaumgummi mit dem Klebeband an der Tapete. Beim Versuch das Klebeband von der Tapete zu lösen, wurde diese unweigerlich von der Wand gelöst.
Schönheitsreparaturen bei Auszug - in welchem Umfang?
vom 21.1.2008 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Als angemessene Zeit- abstände der Schönheitsreparaturen gelten: - für Küchen/Kochnischen, Bäder/Duschen und WC alle 3 Jahre; - für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen alle 5 Jahre; 4. ... Die Tapeten wurden bislang weder gestrichen noch ausgetauscht; sie weisen lediglich Kratzspuren durch meine drei Katzen auf. Nun hat mich mein Vermieter aufgefordert, zu tapezieren, weil die Katzen die Tapeten doch arg zerstört hätten.
höherwertigere Renovierung als vertraglich geregelt - ist die Zustimmung notwendig?
vom 3.11.2020 für 76 €
Ich Zuge einer Renovierung will ich nun im Schlafzimmer die Tapeten herunter nehmen, die Wände grundieren und mit einer Silikatfarbe streichen. ... Daher wollte ich mich bei der Verwaltung rückversichern und darum bitten, bei Auszug den gewollten Endzustand nicht wieder rückgängig und Tapete an die Wand bringen zu müssen. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dass alte Tapeten entfernt werden. (4) Zyklen der Schönheitsreparaturen während der Mietzeit: Die Schönheitsreparaturen sind, soweit erforderlich beziehungsweise durch den Abnutzungsgrad geboten ist, in Küchen, Bädern oder Duschen und Toiletten alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren und Dielen nach 5 Jahren und in allen sonstigen Nebenräumen nach 7 Jahren durchzuführen.
Renovierung bei Auszug und Beseitigung von Schimmel?
vom 10.2.2010 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe, weil ich gerne etwas Farben an der Wand hätte, selbst beim Einzug gestrichen, was mit dem Vermieter auch so vereinbart war: Bad ist weiß, Schlafzimmer sehr helles Hellblau, Wohnzimmer und Flur zartes gelb, Küche hellgrün. ... Im Dezember 2009 habe ich den Vermieter angezeigt, dass der Schimmel wieder da ist und auch die Tapeten, direkt beim Fenster, befallen hat. ... Mittlerweile habe ich den Teil mit der verschimmelte Tapete in der Küche entfernt aber nicht übertapeziert, weil das echt schlimm aussah und sicher auch gesundheitsgefährend ist.Vorher habe ich alles per Foto dokumentiert.
kündigung eines befristeten Mietvertrages
vom 1.11.2005 15 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
hallo, ich bin mieterin eines hauses mit einem auf 3 jahre befristetem mietvertrag, der am 11.08.04 unterzeichnet wurde. als begründung der befristung hat der vermieter angegeben, nach 3 jahren das haus umzubauen und zu modernisieren. aktuell ist es so, dass das haus feucht zu sein scheint. unlängst löst sich die farbe von der tapete und das sowohl an aussenwänden wie auch innenwänden.
Vollständige Renovierung nach 14 Monaten Mietzeit?
vom 18.8.2012 60 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Im Allgemeinen werden die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: - in Küche, Bade- und Duschräumen - alle 4 Jahre; - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten - alle 6 Jahre; - in sonstigen Nebenräumen - alle 8 Jahre. ... Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses in einzelnen oder sämtlichen Mieträumen die Schönheitsreparaturen nach § 10 Ziff. 2 noch nicht fällig, ist der Mieter verpflichtet, die hierfür entstehenden Renovierungskosten unter Berücksichtigung des tatsächlichen Abnutzungsgrades auf der Grundlage des Kostenvoranschlages einer Fachfirma zeitanteilig gemäß nachfolgenden Regelungen zu tragen: Liegt der Beginn des Mietverhältnisses bzw. liegt der Zeitpunkt der letzten SChönheitsreparaturen während der Mietzeit - ausgehend von der Regelung des § 10 Zift. 2 dieses Vertrages - für Küchen, Bad und Duschräume: länger als 1 Jahr zurück = in der Regel ein Vi ertel der Kosten des Voranschlages länger als 2 Jahre zurück = in der Regel zwei Viertel der Kosten des Voranschlages länger als 3 Jahre zurück = in der Regel drei Viertel der Kosten des Voranschlages für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten: länger als 1 Jahr zurück = in der Regel ein Sechstel der Kosten des Voranschlages länger als 2 Jahre zurück = in der Regel zwei Sechstel der Kosten des Voranschlages länger als 3 Jahre zurück = in der Regel drei Sechstel der Kosten des Voranschlages länger als 4 Jahre zu rück = in der Regel vier Sechstel der Kosten des Voranschlages länger als 5 Jahre zu rück = in der Regel fünf Sechstel der Kosten des Voranschlages für sonstige (Neben)räume: länger als 1 Jahr zurück = in der Regel ein Achtel der Kosten des Voranschlages länger als 2 Jahre zurück = in der Regel zwei Achtel der Kosten des Voranschlages länger als 3 Jahre zurück = in der Regel drei Achtel der Kosten des Voranschlages länger als 4 Jahre zurück = in der Regel vier Achtel der Kosten des Voranschlages länger als 5 Jahre zurück = in der Regel fünf Achtel der Kosten des Voranschlages länger als 6 Jahre zurück = in der Regel sechs Achtel der Kosten des Voranschlages länger als 7 Jahre zurück = in der Regel sieben Achtel der Kosten des Voranschlages Der Mieter ist jedoch berechtigt, statt dieser quotenmäßigen Kostenbeteiligung die noch nicht fälligen Schönheitsreparaturen selbst sach- und fachgerecht bis zum Ende der Mietzeit auszuführen.
Schönheitsreparaturen in welchem Umfang?
vom 3.5.2020 für 65 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Dann ist der Vormieter eingezogen und nach seinem Auszug hab ich unrenoviert übernommen (Scheuerleisten fehlen,generell fehlt fast überall der Randabschlußaußer in Küche und Bad, Tapete löst sich wegen schlechter Verklebung und die Schäden des Vormieters hab ich auch mit übernommen) Hier nun mein Mietvertragsauszug mit der Klausel: "§7 Schönheitsreparaturen: Während der Mietdauer übernimmt der Mieter die Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten. Es wird empfohlen, die Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen, ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt, an dem von dem Mieter Schönheitsreparaturen fachgerecht vorgenommen worden sind, auszuführen: -alle drei Jahre: Küche, Bad, Dusche, Toilette; -alle fünf Jahre: sämtliche Wohn-, Ess- und Schlafräume, Flure; -alle sieben Jahre: sonstige Nebenräume Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, die sachgemäße Pflege der Fußböden, das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren, sowie der Fenster und Außentüren von innen.
Individualvereinbarung Renovierungsarbeiten bei Auszug
vom 11.6.2010 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
In sämtlichen Räumen befindet sich antikes Eichenparkett (Ausnahmen: Küche. ... Mietsache wird bei Vertragsbeginn vollständig neu renoviert an Mieter übergeben (Tapete weiß gestrichen, Türen und Türzargen poliert, Parkett und Dielenboden neu abgeschliffen und versiegelt, Toilette und Waschbecken neu sowie die Armaturen, neues 5 Liter Untertischgerät für die Küche, Holzfenster neu gestrichen in Weiß.
Muss ich die Wohnung bei Auszug frisch renoviert übergeben oder kommt für mich in Frage die Rechtssp
vom 1.9.2007 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Schönheitsreparaturen um fassen das Tapezieren(gegebenenfalls entfernen der alten Tapeten) Anstreichender Wändeund Decken, der Fußbödender Heizkörper und Rohre, der Innentüren sowie Fensterund Außentüren. ... Schönheitsreparaturen sind gerechnet vom Beginn des Mietverhältnissesan bzw. von letzten fachgerechtenDurchführung in folgenden Zeitabständen fällig: Wände Decken in: Küchen Bad und Duschräume alle 3 Jahre Wohn schlafräumen und Dielen Fluren und Toiletten 5 Jahre Sonstige Nebenräume alle 7 Jahre. Dann sind noch ein Fristenplan wenn die Zeit noch nicht abgelaufen ist geregelt Bad Küche Duschen nach ein Jahr zahlt der Mieter 33% und länger als zwei Jahre 66% der Kosten Wohn-Schalfräüme und Flur -Diele Toiletten länger als 1 Jahr 20% hat das recht dielänger als zwei Jahre 28% drei Jahre 42% 4 Jahre 56 % und so weiter.
Mietwohnung im eigenen Haus Kündigung Mieter gibt Schlüssel nur gegen Kaution zurüc
vom 9.5.2017 60 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Außerdem war vereinbart, dass er die von ihm genutzte eingebaute Küche bei Auszug ausbaut. ... Am 6. 5. erhielt ich per whatsapp die Nachricht, dass er noch kommt, aber wir die Übergabe am nächsten WE machen müssten, er hätte heute keine Zeit und dann würde er auch die Küche rausholen. Als er da war, habe ich ihn auf schlecht gestrichene Teile der Tapete hingewiesen, er sagte, er mache das noch (bisher noch nicht erledigt).
Schönheitsreparaturen / Instandsetzung
vom 29.4.2010 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Einige Zimmer (Wohnzimmer / Schlafzimmer und Küche) wurden zwischendurch noch einmal nachgestrichen. Im Arbeitszimmer sind einige Tapeten lose und im Bad hat die Holzdecke Wasserflecken bekommen. ... Die Schönheitsreparaturen umfassen sämtliche Anstriche sowie das tapezieren innerhalb der Wohnung und sind nach Ablauf folgender Zeiträume durchzuführen. - in den Küchen, in Bädern spätestens alle 3 Jahre - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren spätestens alle 5 Jahre - sonstige Nebenräume alle 7 Jahre Abweichend von vorstehenden Fristen sind die Anstriche der Fenster einschl.
Müssen wir beim Auszug renovieren und wenn ja was genau???
vom 13.1.2015 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Als angemessene Zeitabstände der Schönheitsreparaturen gelten in der Regel für Küchen, Kochnischen, Bäder, Duschen und Toiletten 3 Jahre, für alle anderen Räume 5 Jahre. … Sind bei Ende des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen nach den vorstehenden Fristen noch nicht fällig, so hat der Mieter einen Kostenanteil von den Kosten zu tragen, die eine im Falle des vollen Fristablaufs bei Ende des Mietverhältnisses durchzuführende fachgerechte Schönheitsreparatur verursacht hätte. ... Wir haben Folgende Renovierungen durchgeführt: Flur vor 6 Monaten (weiß und hellblau) Küche vor 3 Jahren mit Tapete Wohnzimmer bei Einzug mit Fliestapete Kinderzimmer vor 5 Jahren (weiß und dezentrosa) 2 weitere Räume vor 6 Monaten weiß gestrichen neue Fußbodenbeläge in einigen Zimmern, jedoch ist in 2 Zimmern noch immer textiler Belag, der schon drin war, als wir eingezogen sind.
Schönheitsreparaturen im Mietvertrag - was ist zu tun?
vom 25.6.2016 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen erforderlich sein, wenn für die Nassräume (Küche, Bad, Dusch, WC, etc.) drei Jahre, für die Wohn- und Schlafräume, Flure und Dielen fünf Jahre und für alle anderen Nebenräume sieben Jahre seit Vertragsbeginn bzw. der letzten fachgerechten Herrichtung verstrichen sind. Hiervon ausgenommen ist das Streichen der Heizkörper und der Heizungsrohre sowie der Fußböden und des Holzwerks (Innentüren, Fenster und Außentüren von innen), das üblicherweise in Nassräumen (Küche, Bad, Dusche, WC, etc.) nach fünf Jahren, in den übrigen Räumen nach sieben Jahren erforderlich sein wird. ... Zu den Schönheitsreparaturen gehören u.a. das Entfernen alter Tapeten, das Tapezieren, Anstreichen und Kalken der Wände und Decken, Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, seit jeweils die Streichfähigkeit gegeben ist.
Erst Feuchtsanierung, dann Wasserschaden
vom 25.4.2008 80 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Dadurch waren zunächst drei von vier Zimmern sowie die Küche nur sehr eingeschränkt bzw. gar nicht nutzbar. ... Weiterhin hatten wir im Zuge der "Tapeten-inspektion" an der Decke oberhalb von Haustüre und Gästetoilette noch einen zweiten, älteren Feuchtigkeitsschaden entdeckt, den wir bei einer Wohnungsbegehung mit dem Schadensregulierer Ende September 2006 mündlich angezeigt haben. ... Der Garten war etwa ab Ende August wieder nutzbar, unsere Küche war im gesamten Zeitraum nur zur Hälfte aufgebaut.
Prüfung eines Mietvertrag hinsichtlich geschuldeter Schönheitsreparaturen
vom 29.10.2013 45 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Wände und Tapeten dementsprechend so langsam abgenutzt da weiß. Holzfußboden/Dielen Küche und Arbeitszimmer etwas abgewetzt. ... Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Abständen erforderlich sein: In Küchen, Bädern, Duschen alle drei Jahre In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle fünf Jahre In anderen Nebenräumen alle sieben Jahre Demgemäß ind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte.
Geltendmachung der Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel?
vom 24.11.2011 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Die Schönheitsreparaturen sind in Küchen, Bädern oder Duschen nach 3 Jahren, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten nach 5 Jahren und in allen sonstigen Nebenräumen nach 7 Jahren durchzuführen. ... Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, von ihm angebrachte Tapeten wieder zu entfernen, sofern die Grundausstattung der Wohnung nur das Anstreichen der Wände und Decken vorsieht. ... Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlags eines Malerfachbetriebs nach folgendem Maßstab zu zahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit bei Küche, Badern und Dusche länger als ein Jahr zurück, so trägt der Mieter 33%, bei mehr als 2 Jahren 66% der Kosten.
Wir haben am 01.10.2005 eine Wohnung bezogen und diese zum 30.06.2008 gekündigt, müssen wir diese be
vom 31.3.2008 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Es gilt folgender Fristenplan: Küche, Bad,Duschen u. ... Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren (ggf. einschließlich Entfernen der alten Tapeten) Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. ... Liegt der Beginn des Mietverhältnisses bzw. liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit, ausgehend von dem Fristenplan nach §9 Ziffer 2 dieses Vertrages- für Küche, Bad und WC länger als 1 Jahr zurück = 20% lt.
Schönheitsreparaturen / Herstellung des Ursprungszustandes bei Auszug
vom 1.10.2004 15 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, in unserem Mietvertrag sind folgende Klauseln enthalten: -Erhaltung der Mietsache waehrend des Mietverhaeltnisses sind folgende Schoenheitsreparaturen fachgerecht auszufuehren: Tapezieren der Wandflaechen, Anstreichen der Decken, sowie der oberen Wandflaechen in Kueche und Bad, Innenanstrich der Fenster, Streichen der Tueren und der Wohnungseingangstuer von innen, streichen der Heizkoerper einschliesslich der Heizrohre, Streichen der Fussleisten Die Schoenheitsreparaturen sind spaetestens nach Ablauf folgender Zeitraeume auszufuehren: in Kuechen, Baedern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafraeumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in anderen Nebenraeumen alle 7 Jahre, Innenanstrich der Fenster sowie die Anstriche der Tueren, Heizkoerper und Heizrohre, Fussleisten alle 4 Jahre. ... Oder reicht es, wenn wir die Tapeten komplett runterreissen ?
Pflicht zur Endrenovierung?
vom 17.4.2009 35 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Für diese Schönheitsreparaturen gelten folgende Fristen: Küche, Bad, WC und Diele alle 2 Jahre, die übrigen Räume alle 5 Jahre. ... Beim neuen Tapezieren sind die alten Tapeten zu entfernen. ... Ich habe vor 4 Jahren alle Räume (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Diele, Bad) neu gestrichen (Raufaser weiss) mit der Ausnahme des Wohnzimmers.