Forderung durchsetzen nach Umfirmierung - Rechtsnachfolge
vom 31.8.2006
50 €
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Als Firma A jetzt Überzahlungen aus dem Jahr 2003 gegenüber Firma B GmbH (neuer Sitz) geltend machen will, wendet diese ein, der ursprüngliche Vertrag wäre mit der B GmbH & Co. ... Wenn die GmbH & Co. KG Anfang 2003 mitteilt, dass sich an der Geschäftsbeziehung nichts ändert, außer das sich die Firmierung in B GmbH und die handelsregisternummer sich ändern, müssen doch alle Verträge auch die Konditionsverträge genauso mit der B GmbH weiter wirksam sein.