Privatverkauf - Einwilligungsvorbehalt
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Sehr geehrte Damen und Herren, vor ca. 8 Wochen habe ich über eine Kleinanzeige das Notebook meines Sohnes verkauft. Nun ist es so, das der Herr und auch seine Tochter das Gerät hier ausgiebig begutachtet und getestet haben. Kein Umtausch,Garantie,Rückgabe stand auch in der Anzeige.