Kauf einer Doppelhaushälfte/Wasserleitungsrecht als Grunddienstbarkeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Diese vergaß jedoch beim damaligen Verkauf vertragliche Vereinbarungen bezüglich eines eigenen Wasseranschlusses für das Grundstück C zu vereinbaren. ... Es gibt derzeitig keinerlei vertragliche Vereinbarungen zur Nutzung, Wartung, und Klärung der Eigentumsverhältnisse sowie Regelung der Zugänglichkeit bezüglich der bereits erwähnten von B und C noch gemeinsam genutzten Trinkwasserleitung im Keller von Grundstück B. ... Welche Risiken (bei Havarien, Reparaturen, Wartungen usw.) in Bezug auf die im Keller befindliche Trinkwasserleitung bestehen für den zukünftigen Eigentümer von Grundstück B (mir) auch bei einer späteren geplanten alleinigen Nutzung dieser Wasserleitung durch Grundstück C und wie könnten diese Risiken für mich vertraglich ausgeschlossen bzw. minimiert werden?