Autoverkauf von Firma an Privatperson
vom 6.7.2007
35 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch / Nürnberg
Meine Frage ist nun: Muß dieser "Zwischenhändler", also die Privatperson des Vertrauens, das Auto auf sich zulassen, oder kann er das Auto privat weiterverkaufen mit dem ursprünglichen Eigentümer, der Firma, im KFZ Brief und unter Ausschluss jedweder Gewährleistung? Ich habe bereits hier auf diesem Forum einige Frage und Antworten gelesen, die zumindest besagen, dass der Eintrag im Brief nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun hat. Die Frage ist eher, ob ein solcher Verkauf im Falle eines Rechtsstreites als Umgehungsversuch gewertet würde?