Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
von einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
"im Internet" etwas kauft, kommt ein Fernabsatzvertrag nach § 312b BGB
zustande. Nach § 312d Absatz 1 BGB
steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB
zu, welches grundsätzlich 1 Monat dauert, aber durch ordnungsgemäße Belehrung und Übersendung auf 14 Tage verkürzt werden kann. Sicherheitshalber sollten Sie daher von 14 Tagen ausgehen.
Womöglich meinen Sie diese Regelung, wenn Sie schreiben, dass der Verkäufer die Rücknahme ausdrücklich anbiete. Um das aber genau zu bewerten, kommt es auf den Wortlaut Auktionsbedingungen des Verkäufers an. Nutzen Sie hierzu ggf. die Nachfragefunktion.
Jedenfalls ist es so, dass Sie sofort den Widerruf erklären können. Sie müssen nicht erst das Geld zahlen und den Wagen abholen. Senden Sie dem Verkäufer eine E-Mail in der Sie den Vertrag widerrufen. Gründe müssen Sie keine angeben, ein paar freundliche Worte schaden aber auch nicht. Sofern Sie binnen 2 Tagen keine Bestätigung haben, sollten Sie den Widerruf schriftlich erklären. Wenn Sie Fax haben, faxen Sie den Widerruf und heben Sie den Sendebericht gut auf. Ganz Vorsichtige ziehen zum faxen eine dritte Person als Zeugen hinzu. Parallel können Sie den Widerruf auch noch per Einwurf-Einschreiben schicken. Auch hier kann eine dritte Person als Zeuge (für den Inhalt des Briefumschlags) hinzugezogen werden. Ich schreibe das nicht so ausführlich um Sie mit Formalien zu "quälen", sondern weil Sie die rechtzeitige Absendung voll beweisen müssen.
Wenn der Verkäufer ein Profi ist, wird er sein Schicksal annehmen. Beharrt er auf dem Vertrag, können Sie sich gerne nochmal an mich wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hilpüsch, Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte