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eBaykauf rückgängig machen - wie gehts?

| 23. Juli 2013 13:09 |
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Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Hilpüsch

Zusammenfassung

Kauft ein Verbraucher von einem Händler ein Auto im Wege einer Internetauktion, hat er ein Widerrufsrecht, das er auch schon vor Bezahlung und Erhalt des Kfz ausüben kann. Der Käufer ist für die rechtzeitige Absendung des Widerrufs beweispflichtig.

Guten Tag,
ich habe hier den dümmsten Fehler aller Zeiten gemacht...
ich habe dieser Tage auf ein Ebay-Angebot gesteigert und gestern diese Transaktion - ein Fahrzeug - von einem Händler gewonnen. Heute habe ich die Beschreibung nochmals gelesen und festgestellt, daß ein elementarer Punkt an dem Fahrzeug für mich nicht passt. Mein Fehler ganz klar.
Der Verkäufer bietet in der Transaktion die Rücknahme ausdrücklich an.
Nun meine Frage:

Muß der Vertrag erfüllt werden, also Geld fliesen und der Transport stattfinden um dann die Rücknahmeoption zu ziehen und alles rückgängig inc. Rücktransport zu machen? oder kann ich ohne zu bezahlen bzw, den Transport zu organisieren zurücktreten? Die Transportkosten sind so ca 600 Euro für einen Weg.



Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Wenn ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB von einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB "im Internet" etwas kauft, kommt ein Fernabsatzvertrag nach § 312b BGB zustande. Nach § 312d Absatz 1 BGB steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu, welches grundsätzlich 1 Monat dauert, aber durch ordnungsgemäße Belehrung und Übersendung auf 14 Tage verkürzt werden kann. Sicherheitshalber sollten Sie daher von 14 Tagen ausgehen.

Womöglich meinen Sie diese Regelung, wenn Sie schreiben, dass der Verkäufer die Rücknahme ausdrücklich anbiete. Um das aber genau zu bewerten, kommt es auf den Wortlaut Auktionsbedingungen des Verkäufers an. Nutzen Sie hierzu ggf. die Nachfragefunktion.

Jedenfalls ist es so, dass Sie sofort den Widerruf erklären können. Sie müssen nicht erst das Geld zahlen und den Wagen abholen. Senden Sie dem Verkäufer eine E-Mail in der Sie den Vertrag widerrufen. Gründe müssen Sie keine angeben, ein paar freundliche Worte schaden aber auch nicht. Sofern Sie binnen 2 Tagen keine Bestätigung haben, sollten Sie den Widerruf schriftlich erklären. Wenn Sie Fax haben, faxen Sie den Widerruf und heben Sie den Sendebericht gut auf. Ganz Vorsichtige ziehen zum faxen eine dritte Person als Zeugen hinzu. Parallel können Sie den Widerruf auch noch per Einwurf-Einschreiben schicken. Auch hier kann eine dritte Person als Zeuge (für den Inhalt des Briefumschlags) hinzugezogen werden. Ich schreibe das nicht so ausführlich um Sie mit Formalien zu "quälen", sondern weil Sie die rechtzeitige Absendung voll beweisen müssen.

Wenn der Verkäufer ein Profi ist, wird er sein Schicksal annehmen. Beharrt er auf dem Vertrag, können Sie sich gerne nochmal an mich wenden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hilpüsch, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 23. Juli 2013 | 14:53

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