Quotenabgeltungsklausel / Schönheitsreparaturen
beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Die Wohnung wurde damals im "gegenwärtigen Zustand" übernommen. ... Allerdings ist in meinem Vertrag die sogenannte "Holzklausel" vorhanden. Die Wohnung befindet sich in einem guten Zustand und ist auch nicht verwohnt.