Arbeitszimmer und Vorsteuerabzug
vom 10.12.2019
für 30 €
Sehr geehrte Damen und Herren, nach meinem Kenntnisstand kann man das Arbeitszimmer einerseits ertragsteuerrechtlich geltend machen. Andererseits - bei Vorsteuerabzug - auch in der Umsatzsteuer . Gelten für beide Steuerarten dieselben Voraussetzungen an das Arbeitszimmer?