Guten Abend, vor ca. 6 Jahren ist mein Lebensgefährte in mein Haus (Alleineigentum) eingezogen. ... 2.Innerhalb welcher Frist kann ich ihm wirksam (schriftlich) kündigen?
Leider ist dieses Haus z.Zt. noch vermietet. Die Mieter: ein älteres Ehepaar (ER= 82, Sie= 62 Jahre alt)bewohnt die 2 Wohnungen des Hauses seit ca. 3 Jahren.( Gesamtwohnfläche= 151 qm - 5 Zimmer). ... Meine Fragen hierzu: -kann man bei einer Zwangsversteigerung den Mieter wegen Eigenbedarfs mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen?
Das Haus in dem wir wohnen sollte verkauft werden.Wir sollten also einen anderen Vermieter erhalten. ... Unsere Frage: Obwohl wir nichts dafür können, daß wir keine Antwort erhalten auf die Zuständigkeit des Vermieters wo bzw. an wen wir kündigen können und dieses Hin-und Her, welche Kündigungsfrist müssen wir denn nun einhalten. Müssen wir nochmal kündigen?
Können wir nach Kauf wegen Eigenbadarf kündigen oder hat der Mieter eine Kündigungssperrfrist wegen Wohnungsumwandlung? ... Tritt ein Sonderkündigungsrecht in Kraft, dass die Kündigung in Zweifamilienhäusern regelt, wenn der Vermieter im Haus wohnt und seinem Mieterkündigen will? ... Gibt es andere Möglichkeiten, den Mietern zu kündigen?
Das Haus hat eine untere Wohnung (ca. 116 qm) und zwei obere Wohnungen (jeweils ca. 54 qm). ... Die Frage lautet: Können wir dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen? ... Wir brauchen also das gesamte Haus.
Die Kaution und Miete wurde bis jetzt immer rechtszeitig gezahlt. ... Da Sie zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause war bin ich mit dem Gerichtsvollzieher ins Gespräch gekommen. ... Wie ist die Kündigungsfrist?
Kann ich den Mieterkündigen, wann muss er ausziehen (er weigert sich wohl auszuziehen) 2. Wieoft muss er den Zugang zum haus für Besichtigungen ermöglichen? ... Welche Möglichkeiten gibt es den Mieter schnell loszuwerden?
Wohnung Mieter wollen nicht ausziehen. ... Wenn der neue Besitzer das Haus selber bewohnen möchte, kann der neue Besitzer dieses Sonderrecht, also ohne Angabe von Gründen nach Grundbucheintrag in Anspruch nehmen oder sollte der neue Besitzer eher Eigenbedarf anmelden und kündigen?
Mir geht es um folgendes: Mieter ist formal mein Vater. ... Die Vermieterin hat das Haus vor drei Jahren zum 1. ... Mit der Länge der Kündigungsfrist von neun Monaten bezieht sie sich auf die „gesetzliche Kündigungsfrist“.
Der Mieter hat tel. die Kündigung angekündigt; schriftliche Form folgt. ... Muss ich bereits vorher selbst mit der Suche beginnen oder kann ich erst im Mai selbst damit beginnen, einen neuen Mieter zu finden?
(Bis jetzt zahle ich zwei Drittel der Miete, da das Wohnzimmer eigentlich als mein Zimmer galt und von ihr nur gelegentlich mitbenutzt werden durfte). ... Ist es richtig, dass ich ihr fristlos kündigen kann, falls sie meinen Besuch aus der Wohnung schmeißt. (Während ich gerade nicht zu Hause bin).
Kann ich einenmMieter, der seit 15 Jahren eine Wohnung in dem auch von mir selbst bewohnten Haus bewohnt, kündigen, weil ich aus dieser Wohnung und danebenliegenden Räumen eine größere Wohnung schaffen und diese neu vermieten möchte?
Es geht nicht um die Vermietung an ständig wechselnde Mieter, also keine typische Monteurswohnung. ... Es handelt sich um ein familiäres Haus, ich verstehe diesen Wunsch und würde es selbst nicht anders handhaben wollen als Hauptvermieter. ... Ich nehme weiter an, dass ich einen Untermieter an sich überhaupt nicht kündigen an.
Dies haben wir ihm gestern (20.12.) vorab mündlich mitgeteilt und ihn gebeten uns vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, sollten wir vor Ablauf der Kündigungsfrist (31.03.13) eine neue Wohnung finden. ... Sollen wir in diesem fristgerecht kündigen oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt ohne genauere Zeitangabe? Sollen wir darin bereits eine Mietminderung ankündigen, bzw die Miete nur noch unter Vorbehalt zahlen?
Meine Frau und ich besitzen ein großes Haus, das wir selbst bewohnen und ein großes Grundstück, das wir selbst bewirtschaften und pflegen. ... Unmittelbar nach Eintrag ins Grundbuch will ich wegen Eigenbedarf dem bisherigen Mieterkündigen. Dabei werde ich die gesetzliche Kündigungsfrist von neun Monaten einhalten und es gibt meines Wissens nach auch keinen Härtefall der die Kündigung hinauszögern würde.
Guten Tag, ich plane, einen vorhandenen Mietvertrag zu kündigen und möchte daher wissen, wie meine Kündigungsfristen aussehen. ... Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten MOnats der Kündigungsfrist zugehen 7. ... Verstehe ich es richtig, dass die unter 5. genannten Fristen nur für den Vermieter, aber nicht mehr für den Mieter gültig sind und stattdessen eine dreimonatige Kündigungsfrist greift?
Nun ist das Haus zurzeit noch vermietet, sodass wir wegen Eigenbedarf kündigen müssten. ... Da das Mietverhältnis seit 1999 besteht, beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate. ... Sollten die Mieter dann immer noch in dem Haus wohnen, könnte man das Haus relativ zeitnah mit einem Gerichtsvollzieher räumen lassen.
Ich möchte nach §573a kündigen. 2.) ... Mieter stehen im normalen Berufsleben und 2.) ... Nr. 4: Danach wird das Haus sofort verkauft, gibt es da ein Problem mit der Kündigung nach §573a?
Seit Beginn unseres Einzuges war dem Vermieter bekannt, dass wir mit der Fertigstellung unseres Hauses (damals war November 2010 im Gespräch) wieder ausziehen würden. Als Bauverzögerungen absehbar waren, hatten wir ihm Ende 2010 mehrfach mündlich mitgeteilt (wir laufen uns in dem Haus öfter mal über den Weg), dass wir Ende März 2011 ausziehen werden. ... Ich finde im BGB aber auch das hier: "§ 573 c (2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden."
Der Eigentümer / Vermieter hat aufgrund persönlichen Konflikts Hausverbot vom Mieter (im eigenen Haus). ... Um die Kündigungsfrist bereits laufen zu lassen, bzw. parallel zu den üblichen Verpflichtigungen, wie Kaufvertrag, Zwangsversteigerungseinstellung etc. bereits die Kündigung ausgesprochen zu haben, darf der Noch-Eigentümer (in der Zwangsverwaltung - daher ja eigentlich kein Vermieterstatus mehr!) den Mietern bereits per Eigenbedarf (für die Ex-Ehefrau, das gemeinsame Kind und für die Eltern der Ex-Ehefrau) kündigen?