Mietvertrag unterschreiben?
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Deshalb hat mir der Makler eine baugleiche Wohnung im Nebenhaus gezeigt. Das Haus ist vom 2006 und der Makler war auch vorher schon in der Wohnung, die wohl auch gepflegt ist. ... Dies unterstrich er mit einer Klausel aus dem Mietvertrag "Der Vermieter haftet nur für die nicht rechtzeitige Freistellung der vermieteten Räume durch den bisherigen Mieter, wenn der dadurch dem Mieter entstehende Schaden auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung des Vermieters beruht".