Im Vertragsentwurf sind wir über folgenden Passus gestolpert, der dem Verkäufer umfangreiche Rechte einräumt: "Der Käufer verpflichtet sich, bei den nachgenannten Vorgängen mitzuwirken und bevollmächtigt den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, über den Tod hinaus und mit dem Recht zur Erteilung von Untervollmacht: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Benutzungsregelungen abzuändern und zu ergänzen, Sondernutzungsrechte zu begründen und zuzuordnen, ferner den Kaufvertrag und Grundpfandrechtsbestellungen anzupassen. ... Heißt das, dass auch der Kaufvertrag einseitig nachträglich verändert werden kann?