Nach 17 Jahren Mietzeit hat der Mieter nun für Ende August 2020 unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist die Kündigung eingereicht und möchte die Wohnung besenrein Ende August an uns zurück übergeben, aber in einem unrenovierten Zustand Bei dem Mietvertrag handelt es sich um einen vorformulierten Mietvertrag vom Haus & Grund Verein, in dem starre Fristen geregelt sind. Der BGH hat starre Fristen bereits per Urteil vom 23.06.2004 – VIII ZR 361/03 für ungültig erklärt, mit der Folge, dass unsere Mieter bei Auszug nicht renovieren müssen. ... Vermieter) meinen ausziehenden Mieter doch noch rechtlich begründet auffordern, die Wohnung bei Auszug zu renovieren oder zumindest mit 50 % sich daran zu beteiligen?