Gültigkeit einer Kündigung
vom 13.3.2021
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Wir haben daher am 24.10.2020 nach diversem Schriftverkehr (inkl. einer vorherigen Abmahnung) fristlos gekündigt, allerdings aus humanitären Gründen dann doch nicht auf der Kündigung bestanden, also nichts unternommen. Allerdings wurde gleichzeitig mit der fristlosen auch eine eine ordentliche Kündigung ausgesprochen, der der Vermieter aber nicht nachkam. Nun war die Zahlungsmoral 2021 wieder nicht korrekt, daher haben wir am 25.2. erneut eine Kündigung wegen mehrfach unterlassener und verspäteter Mietzahlung zum 31.5. ausgesprochen.