Eine Abwerbung liegt also nicht vor, da ich aktiv dort vorgesprochen habe. 2) Bei Firma A habe ich meine Absichten kundgetan (wohlgemerkt habe ich noch nicht gekündigt), um die Übergangszeit zu planen. 3) Firma A hat mich in einem Gespräch darauf hingewiesen, daß sie sowohl gegen Firma C als auch gegen mich rechtlich vorgehen wollen, sollte ich als Freelancer zu Firma C unter oben angegebenen Bedingungen wechseln. ... Zur wahrscheinlichen Tätigkeit bei Firma C: - Als Freiberufler mit Spezialgebiet Projektleitung/Koordination sind Tätigkeiten oft über mehrere Monate gegeben. ... Meine Frage: 1) Kann meine jetzige Firma A tatsächlich gegen mich rechtlich vorgehen, z.B. mich auf Scheinselbstädigkeit verklagen?