Wir sind der Meinung, dass A seine Forderungen nur an B stellen kann, und auch nur dann, wenn sich B gegenüber A verpflichtet hat, seinerseits unsere Verpflichtungen zu erfüllen, um die Kosten dann an uns weiter zu leiten. Falls A oder B mit Forderungen an uns herantritt, können wir dann Eisicht in den Kaufvertrag A/B verlangen? Jedenfalls hat auffallenderweise weder A noch B bisher an uns Forderungen gestellt.