Nun stellt sich hier die Frage, wie es sich hinsichtlich der "Schenkung" bzgl. der 10-Jahres-Frist für den Fall der Sozialhilfe gestaltet. ... Im Internet findet man hierzu widerspühliche Aussagen. 2) Für den Fall, dass Sohn C sowie die beiden Geschwister D und E für das Pflegeheim aufgrund der Schenkung die Kosten übernehmen müssten, wie setzt sich dort eine Berechnung zusammen? Beispiel: Der Eigenanteil für das Pflegeheim läge bei 3.000 EUR, müsste dann jeder monatlich 1.000 EUR zuzahlen, was sehr schwierig werden könnte, unter Berücksichtigung der eigenen Lebenserhaltungskosten, auch da die Geschwister D und E das Geld aus der Herauszahlungsverpflichtung selbst in Ihre Immobilien-Darlehen gesteckt haben, und dies so nicht mehr greifbar auf den Konten vorhanden wäre. 3) Wie gestaltet sich so etwas, wenn nur eine Person der Eheleute ins Pflegeheim käme, die andere Person aber unter Grundlage des Wohnrechtes weiter in dem Haus wohnt.