Sehr gehrte Damen und Herren, ich bin seit fast 15 Jahren in einem größeren Unternehmen beschäftigt und befinde mich derzeit in der Kündigungsfrist. Da die ganze Abteilung aufgelöst wurde und die Kündigung durch den Arbeitgeber somit rechtens war, habe ich trotz enorm hohen Leistungen beim Termin auf dem Arbeitsgericht keine Abfindung erhalten. ... Dies ist ein Auszug meines gültigen Arbeitsvertrags "..In Ergänzung der vorstehenden Vertragsvereinbarungen gelten insbesondere hinsichtlich des Urlaubs,des Urlaubsgeldes,der vermögenswirksamen Leistungen ,der Leistungen von Überstunden,der Fälligkeit und des Erlöschens von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des jeweils gültigen Manteltarifvertrages,des Lohnrahmenabkommens,des Lohn-und Urlaubsabkommens sowie des Tarifvertrages über vermögenswirksame Leistungen im Einzelhandel.