Notwegrente bleibt seit Jahren aus
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Guten Abend, ich bitte Sie um Auskunft zu folgendem Problem: Ein Berechtigter eines ausgeurteilten Notwegerechtes ist seit 5 Jahren seiner Zahlungsverpflichtung bezüglich der Notwegrente ohne Angabe von Gründen nicht nachgekommen. Da die Zulässigkeit der Notwegnutzung von der vorherigen Rentenzahlung abhängt (Zug um Zug) und vorher über 15 Jahre problemlos erfolgte, kann von einem Versehen insoweit nicht die Rede sein. Der Berechtigte begeht und befährt das fragliche Grundstück trotz Hinweis dennoch.