Abnutzung oder Beschädigung eines Holzboden
vom 8.2.2006
35 €
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Ausbesserungen oder gar der Austausch von Parkett- oder Teppichboden gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten, die per Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden können. ... Text=6%20S%20121/91" target="_blank" class="djo_link" title="LG Köln, 09.01.1992 - 6 S 121/91">6 S 121/91</a>) zu Parkettböden.“ „Wenn eine Wohnung einschließlich .Teppichboden vermietet ist, muß der Vermieter bei Abnutzung des Bodenbelages den Teppichboden erneuern. - Auch dann, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter abgewohnte Bodenbeläge erneuern muß.