Patentverletzung vor Veröffentlichung?
beantwortet von
Rechtsanwalt Henning Twelmeier / Pforzheim
Firma A (mit Sitz in den USA) verkauft ein Produkt. ... Firma B würde das Produkt gerne selbst herstellen und in Europa verkaufen. Angenommen, Firma B baut und verkauft das Produkt, so lange die Patentanmeldung von Firma A noch nicht veröffentlicht ist, stellt Produktion und Verkauf aber ein, sobald sich bei der Veröffentlichung herausstellen sollte, dass eine internationale Patentanmeldung (und/oder eine nationale Patentanmeldung in einem europäischen Land) seitens Firma A erfolgt ist, kann Firma B (bzw. ihr Geschäftsführer) dann straf- oder zivilrechtlich dafür belangt werden, dass sie vor der Veröffentlichung das Produkt hergestellt und verkauft hat?