BK-Abrechnung nach Wohneinheit
vom 6.2.2007
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Werte Damen,werte Herren, ich bewohne seit Dez.2004 mit dem Vermieter ein Zweifamilienhaus Damals wurde festgelegt,das die Betriebskosten zu je 50 % auf beide Mietrteien abgerechnet werden.2006 stellte ich dann bei einem Besuch beim Vermieter fest,das seine Wohnfläche mehr ist wie meine,da das ganze Dachgeschoß mit ausgebaut wurde.Demzufolge ist ja sein Heizverbrauch viel höher. Im Keller befinden sich Gaszähler und auch Wasserzähler. Bei meiner jetzt angeforderten Betriebskostenabrechnung für 2005 wurden Wasser und Gas sowie alle anderen Betriebskosten zu 50 % umgelegt.Wasser und Gas wurden mit der Begründung abgerechnet,das die Geräte nicht geeicht sind und das durch den Vermieter beim Einzug keine Ablesung vorgenommen wurde.