(Termin ende Februar ) der mieter zog urplötzlich ende Januar aus. die miete für februar zahlte er nicht mehr. es wurden nur die schlüssel in einem umschlag abgegeben. das Objekt wurde nicht vollständig geräumt, die intensivfarben im eg. wurden nicht renoviert. es erfolgte keine Eidabnahme. der Vermieter stellte einen rückbautermin bis ende Februar und dann nocheinmal eine nachfrist bis 06. märz. diese wurden nicht genutzt. es erfolgte auch keinerlei anfrage wegen der schlüssel, weder per telefon, e-mail oder persönlich. ein ursprüngliches ausgleichsangebot wollte der mieter nicht akzeptieren, da hier natürlich auch die Februar und märzmiete gegengerechnet wurde. dann wollte der mieter bitte märz die einbauten entfernen. da aber weder die mieten bezahlt wurden, noch das haus besenrein übergeben wurde war damit zu rechnen, dass kein Rückbau in einen ordentlichen zustand geplant war. allein die wieder anbringenden sockelleisten ( fliesen ) hätten mind. 4 Wochen lieferzeit. der mietausfall wäre dann noch als zusätzlicher schaden angefallen. deshalb haben ich den ausbau verweigert. da ich das haus weitervermieten muss, bleiben die einbauten im bestand. Frage : wie werden die einbauten bewertet ,da der mieter den hausbau und Rückbau nicht fristgerecht erfüllt hat. da die einbauten sehr speziell sind ( ankleidezimmer in einer dachschräge ) sind diese nicht problemlos weiterverwertbar. die einbauten können beim vermieten auch einen massiven Nachteil erzeugen, da sich die mögliche Personenwahl der interessenten sehr reduziert. wie kann ich mich absichern, damit nicht in einer späteren Verhandlung riesige kosten für die einbauten verlangt werden?