Räumungsschutz bei vorzeitiger Kündigung eines Zeitmietvertrages
Wir haben mit unserem Mieter M. per 01.07.2014 einen Zeitmietvertrag über drei Jahre geschlossen. Grund für den Zeitmietvertrag war die Absicht, die Wohnung, die sich in unserem Haus befindet, selbst zu nutzen. Nachdem es in den vergangenen Jahren mehrfach Probleme mit der Mietzahlung gab, wird seit Oktober 2014 nur ein Teil der Miete termingerecht gezahlt, der Rest in Höhe von ca. 150 € erst nach schriftlicher Aufforderung und mit einigen Tagen Verspätung.