Es gab also einen Fehler die Bank hätte also einen Abgleich der Namen vornehmen müssen Ich bat daher bei der Bank des Nachlasskontos um Rückbuchung auf das Finanzamt. Dies kann lt Aussage der Bank erst geschehen, wenn das Finanzamt das Geld zurückfordert Dies ist jetzt geschehen, trotzdem behaarte die Bank darauf, dass auch die Miterbin den Abgang unterschreibt, obwohl die ja mit dem Geld das fälschlicherweise nicht auf mein, sondern das Nachlass/ Gemeinschaftskonto gegsngen ist, nicht zusteht Bereits hier wurde das beschrieben: http://www.frag-einen-anwalt.de/Das-Finanzamt-hat-die-Steuererstattung-der-Erb-Steuer-auf-das-gem-Nachlasskonto-geb-__f230936.html Ra Hoffmeyer Ich als Erbe habe sodann mit der Miterbin telefonisch und mündlich gesprochen und gefragt, ob ich das Geld von dem Nachlasskonto einziehen darf. ... Das Geld wurde dann von dem Nachlasskonto, auf das es ja vom Finanzamt fälschlicherweise draufging, eingezogen.