Motorroller Verkauf,Probleme mit Käufer!!!
vom 6.6.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Der Verkäufer hatte im Kaufvertrag reingeschrieben ohne Garantie da ein Motorschaden vorhanden wäre. ... In der Beschreibung hatte ich reingeschrieben "Da ich Privat Verkaufe ohne Garantie oder Gewährleistung" Der Käufer hat sich den Roller angeschaut,Probegefahren und bezahlt.