Ein Miteigentümer hat ein Sondernutzungsrecht an einem PKW-Stellplatz, der zwar in der Teilungserklärung aufgeführt, jedoch in Wirklichkeit nicht vorhanden ist. Der Miteigentümer versucht nun, die Eigentümergemeinschaft nachträglich zur Erstellung dieses Stellplatzes gemäß der fehlerhaften Teilungserklärung zu zwingen und verlangt eine diesbezügliche Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung, ansonsten droht er mit gerichtlichen Schritten. Ist das Sondernutzungsrecht überhaupt begründet worden und kann er uns Miteingentümer zwingen, ihm die Erstellung des Parkplatzes zu bezahlen?