Ich bin seit ein paar Jahren Bezirksdirektor für eine Bausparkasse und hätte gerne gewusst, ob folgende Fakten für eine Scheinselbständigkeit ausreichend sind / sein können: - ich darf keine Vertriebsmitarbeiter ohne Zustimmung des Unternehmens einstellen und muss am AC teilnehmen, - ich darf keine eigen entworfene Werbung machen - ohne Zustimmung -, - ich darf in teilen meines Verantwortungsgebietes keine Neukunden werben, - ich muss alle Verträge prüfen und freigeben (und soll dafür haften), - ich muss Etatmittel beantragen und darüber genau Rechenschaft ablegen, - ich muss ständig Reportings abliefern, - ich erhalte vorgegebene Seminar- bzw.