Renovierung bei Auszug/Schönheitsreparaturen
Unter § 21 ist vermerkt, dass der Mieter die Mietsache unabhängig von der Pflicht zur Durchführung der Schönheitsreparaturen in sauberem Zustand zu übergeben hat. Unter § 16 c) steht allerdings, dass der Mieter die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben hat.