Hier der Sachverhalt: - internetkauf (Ebay) bei privatem Verkäufer am 7.6.07 - 6 mal Sofortkauf von je einem Modelleisenbahnwagen - Lieferung in einem Paket am 14.6.07; Kosten 110,-- Eur. plus 3,90 Porto plus 5,90 Porto. Derzeit strittiger Gesamtbetrag = 119,80 Eur. - die Wagen weisen Mängel auf , die vom Verkäufer nicht benannt wurden - am 14.6.07 Mängelrüge beim Verkäufer; Wortlaut: Die Wagen weisen diverse Mängel auf: - alle Wagen sind mit Schriftzeichen (vermutlich Kugel- schreiber) versehen, die sich nicht entfernen lassen - bei 3 Wagen fehlen ein bis zwei Puffer - bei dem Steuerwagen fehlt an der Vorderseite die Front- abdeckung - Verkäufer antwortet am 14.6.07 ausweichend - teile Verkäufer am 15.6.07 mit, daß der Ausschluß von Garan- tie, Gewährleistung und Rückgabe sich ausschließlich auf die Rechte des Käufers beim sog. ... Der Verkäufer hat Mängel verschwiegen. - am 16.6.07 teilt der Verkäufer mit, daß er die Ware zurück nehmen und den Kaufbetrag erstatten will. - auf Grund von Abwesenheit des Verkäufers wurde die Ware am 25.6.07 zurück geschickt. - der Verkäufer will den Kaufpreis nicht zurück erstatten mit dem Argument, der Gebrauchtswert wäre nicht beeinträchtigt. - wären die Mängel genannt worden. hätte ich die Ware nicht ge- kauf.