Ich habe bei der Vernehmung zu diesem Fall im Juli umfangreiche Angaben bei der Polizei gemacht und dabei mehrfach darauf hingewiesen, dass ich 1.) den mir vorgeworfenen Sachverhalt (der sich seit mehreren Jahren ständig wiederholt) mehrfach selbst zur Anzeige gebracht habe, 2.) es bei anderen Staatsanwaltschaften mehrere Ermittlungsverfahren gegen den tatsächlichen Täter gibt, 3.) ich laut Auskunft dieser anderen Staatsanwaltschaften nicht das einzige Opfer dieses Täters bin, In der gesamten Ermittlungsakte die nun zum Strafbefehl führte findet sich jedoch kein einziger Hinweis, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft meinen Angaben nachgegangen wären.