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Nachbarschaftsstreit: geplante Gartenhütte

8. Juli 2010 22:19 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo.
Es is tmit Sicherheit nicht selten, ich dachte jedoch immer, uns betrifft sowas nicht, aber nun doch....wir haben einen Nachbarschaftsstreit.
Und zwar geht das schon ein ganzes Jahr, und Auslöser war nur, weil meine Mutter unsere Nachbarn darum gebeten hatte, von ihrem Haselnussstrauch, einen Ast abzuschneiden, der auf unser Grundstück wächst, und uns am Rasenmähen hindert.
Daraufhin bekam ich eine EMail, was IHR alles stört und das war nicht wenig ( z.B. das wir einen Holzofen haben und dieses schüren, dass wir im Garten grillen, unser Kaminofen angeblich stinkt usw... ist aber alles in der Norm, haben Belege dafür) und wir sollen doch im Garten ganz hinten grillen, denn ihnen störe der Qualm und dieser würde ihre ganze Wohnung verpesten usw..... ( was natürlich Quatsch ist ).
Dann haben wir fast ein Jahr einigermaßen "Ruhe" gehabt, aber mit meiner Mutter reden sie heute noch nicht! Nun ging es wieder los.
Ihre Sträucher sind nach wie vor nicht geschnitten, es hängt ständig etwas bei uns rüber---- und meine Mutter hat in ihrer "Wut" einige störende Äste abgebrochen und rüber geworfen ( was sicher nicht ok war ) und im Garten "laut geschimpft" dass man mit diesen Nachbarn nur Ärger hat und nichts sagen darf, weil sie sich sonst wieder so aufführen usw....
Nun hat sie mich angespochen ob meine Mutter Ärger haben will, den könnte sie haben usw.....
Wir haben ihr eine Broschüre unserer Gemeinde gegeben, wo drin steht, dass Bäume, Sträucher usw. die höher wie 2m sind, mind. 2 M von der Grenze weg gepflanzt werden müssen und geschnitten werden müssen usw.... drauf meine Nachbarin, damit könnte sie sich den "ARSCH" abwischen.
Jetzt fangen sie an und suchen bei uns..... angeblich hat nun meine Mutter als sie am RAND auf unserem Grundstück ein Unkrautmittel gesprüht hat, ihre Büsche und Bäume kaputt gemacht '( angeblich haben deren Wurzeln unser Unkrautmittel abbekommen ) und unser Nachbar hat gedroht wenn meine Mutter nochmal dieses Unkrautmittel benutzt würde er sie anzeigen usw....
Unsere Gartenhütten würden jetzt angeblich stören, weil sie keine 2m von der Grenze weg sind oder direkt auf der Grenze stehen ( dazu muß ich sagen, dass sie Hütten ( Gartengerätehütten ) schon standen, als SIE ihr Haus hinten angebaut haben.....usw.....
Die suchen jetzt nur nach Haarnadeln um uns zu ärgern.
Man mag schon gar nicht mehr in den Garten um ihnen nicht zu begegnen.
Nun meine Frage: wie sollen wir uns verhalten, was für Handhabe haben wir und welche sie?
Können wir eine weitere Gartenhütte aufstellen, wo wir wollen auf unserm Grundstück??? Wir hatten nämlich vor, eine weitere zu bauen---- in Anschluß an die andere bei uns, jedoch stände diese dann genau vor dem Küchen--und Wohnzimmerfenster unserer Nachbarn und würde deren Aussicht "erheblich" behindern.
Desweiteren die Vorgeschichte. Als sie damal gebaut haben, war das Grundstück relativ eng und sie mußten weit nach unten rutschen. Als wir dann gebaut haben, konnten unsere Nachbarn die Grenze von 4M nicht einhalten und haben damals meine Eltern gebeten, ein Stück nach unten zu rutschen, damit der Abstand beibehalten werden konnte. Um des lieben Friedens Willen haben meine Eltern damals zugestimmt. Und als die Tochter der Nachbarin ( mit der wir jetzt den Streit haben ) angebaut haben, störten 2 Walnußbäume, die die Sicht behindert hätten und das Laub auf deren Dach fiele usw... um des lieben Friedens Willen waren wir einverstanden, die Bäume wurden von unserem Nachbarn gleich am nächsten Tag gefällt usw.....
WIR haben ihnen NIE Steine in den Weg gelegt, und nun DAS!!!
Würde man nur immer alles schon vorher wissen!!

Nur wer mag SO leben???

WAs sollen wir tun?

DANKE!!

8. Juli 2010 | 22:40

Antwort

von


(654)
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

soweit ich Sie verstehe, haben Sie neben der menschlichen Enttäuschung im täglichen Zusammenleben mit den Nachbarn zwei greifbare Anliegen:

1. die über die Grenze wachsenden Bäume Ihres Nachbarn

Hier können Sie Unterlassung verlangen. Bevor Sie jedoch zu Gericht gehen, müssen Sie einen Schlichtungsversuch unternehmen. Näheres finden Sie hierzu im "Bayerisches Gesetz zur obligatorischen außergerichtlichen
Streitschlichtung in Zivilsachen und zur Änderung
gerichtsverfassungsrechtlicher Vorschriften
(Bayerisches Schlichtungsgesetz - BaySchlG), einzusehen unter der Adresse http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/ministerium/ministerium/gesetzgebung/schlichtung.pdf. Schlichter ist in Bayern wohl jeder Notar und auch etliche Anwälte, die Sie bei der örtlichen Anwaltskammer erfragen können.

2. die geplante Gartenhütte

Diese dürfte nach überschlägiger Prüfung nach Art. 6 Abs. 9 der bayrischen Bauordnung ohne eigene Abstandsfläche als Gebäude ohne Aufenthaltsraum zulässig sein. Die Bauordnung finden sie hier:
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rechtundtechnikundbauplanung/_baurecht/baybo/baybo_2010_03_01.pdf

Ggf. ist ein Gespräch vor einem erfahrenen Schlichter eine gute Möglichkeit, das Verhältnis mit den Nachbarn insgesamt wieder zu befrieden. Auf jeden Fall ist es immer besser, ruhig zu bleiben und sich im persönlichen Gespräch nicht aufregen zu lassen.

Ich weise weiter darauf hin, dass dieser Dienst einen anwaltliche Beratung nicht ersetzt und nur eine überschlägige Einschätzung geben soll. Ggf. haben Sie noch weitere Anliegen, die ich jetzt aufgrund der Länge Ihrer Frage nicht erkannt habe und sich erst in einem persönlichen Gespräch herausstellen würden. Eine noch vertieferte Befassung mit Ihrem Anliegen verbietet letztlich aber auch Ihr vergleichsweise geringer Einsatz.

Ich wünsche noch einen angenehmen Abend und verbleibe


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

ANTWORT VON

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