Oberflächenwassergebühren
vom 16.3.2015
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Ich habe jetzt festgestellt, dass mir seit dem Jahr 2001 eine zu hohe Gebühr für das Oberflächenwasser berechnet wurde, da die Stadt eine falsche Grundstücksgröße zugrunde legte (500 qm statt 365 qm). Für die letzten Jahre entstand dadurch ein jährlicher Schaden von € 200 (berechnet € 330,00 statt 132,00). Die Stadt weigert sich, die Gebühren in vollem Umfang zurück zu erstatten und hat mir angeboten, bis 2011 zu erstatten.