Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

301 Ergebnisse für kündigung kündigungsausschluss

Mietwohnung: Ausschluss der Kündigungsfrist
vom 19.7.2011 20 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Im Selbstauskunftsbogen zur Anmietung einer neuen Wohnung heißt es unter anderem (Juli 2011): "Ausschluss d. Kündigungsfrist für 18 Monate" Bedeutet das, dass ich die Wohnung mind. 18 Monate anmieten muss und vorher nicht kündingen kann? Kann ich vorher kündigen und wenn ja, wie und unter welchen Bedingungen?
Mietvertrag auf 2 Jahre gültig???
vom 18.5.2009 40 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Die Parteilen verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."
Befristeter Mietvertrag
vom 14.10.2014 30 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum xx.xx.xxxx (nach Vertragslaufzeit von 45 Monaten) erklären. ... Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt (siehe § xy). 4. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Trennung Mietzahlung
vom 5.3.2018 90 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mietvertrag beinhaltet eine Staffelmiete vorerst über 5 Jahre mit folgender Klausel: "Ein Kündigungsverzichte kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit der Kündigung zum Ablauf dieses Zeitraumes vereinbart werden."
Beratung Arbeitsrecht Beziehung
vom 13.4.2023 für 48 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Ich arbeite in einer Einrichtung für suchterkrankte Menschen und hatte dort ein "Verhältnis" mit einem Klienten. Hat natürlich nicht lange funktioniert und die betreffende Person möchte nun alles öffentlich machen. Der Hausleitung mitteilen sozusagen.