Mietwohnung: Ausschluss der Kündigungsfrist
vom 19.7.2011
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Im Selbstauskunftsbogen zur Anmietung einer neuen Wohnung heißt es unter anderem (Juli 2011): "Ausschluss d. Kündigungsfrist für 18 Monate" Bedeutet das, dass ich die Wohnung mind. 18 Monate anmieten muss und vorher nicht kündingen kann? Kann ich vorher kündigen und wenn ja, wie und unter welchen Bedingungen?