Für Gebühren eines mir nicht gehörigen Stromzählers aufkommen?
vom 14.9.2017
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich wohne in einem Haus, welches einer Erbengemeinschaft bestehend aus meinem Schwager, meiner Schwester und mir besteht. ... In diesem Haus lebt meiner Familie und mein Schwager und beide Parteien haben je einen Stromzähler. Mein Schwager, welcher seit 2011 ohne Strom lebt, bezahlt seine laufenden Gebühren für den Zähler nicht ( Der Zähler ist trotz fehlendem Strom noch eingebaut) und nun wendet sich die E.ON Avacon an mich und sagt ich soll die entstehenden Gebühren seit 2011 zahlen, mit der Begründung, dass ich mit in dem Haus lebe und aufgrund dessen auch zahlen muss.