Wohnungsrenovierung bei Auszug - Kann ich die Renovierung vor Auszug verlangen ?
vom 7.4.2013
100 €
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Ich bin Vermieter einer Mietwohnung in Hamburg. In dem 1998 geschlossenen Mietvertrag stehen 2 Klauseln zur Renovierung: § 9 Instandhaltung ..Mieter verpflichtet sich, die Räume in regelmässigen Abständen neu zu streichen, zu tapezieren und zu lackieren, so daß sich die Wohnung immer in einem einwandfreien dekorativen Zustand befindet.... § 14 ...Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die Räu,me vom Mieter zu renovieren und geräumt mit allen Schlüssen zurückzugeben... Unstreitig hat der Mieter seit 1998 keine Renovierung durchgeführt. 1.