., um Schadensersatz geltend zu machen, woraufhin sich die Fa. ... - Wie ist in diesem Zusammenhang folgender Passus aus dem Kaufvertrag der Immobilie zu bewerten: „Ansprüche und Rechte des Erwerbers wegen eines Sachmangels des Grundstücks, des Gebäudes und der etwa mitverkauften beweglichen Sachen sind – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadensersatz, es sei denn, der Veräußerer handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig." - Ferner: Können die noch nicht eingetretenen, prognostizierten Mietminderungen überhaupt geltend gemacht werden?