Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beurteilen Sie meine Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen, ggf anteilige Kostenbeteiligung hierfür, anhand der betreffenden Auszüge aus meinem Mietvertrag sowie den genannten Randbedingungen: § 11 Schönheitsreparaturen (SR) Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die regelmäßigen SR durchzuführen bzw durchführen zu lassen. ... Weist der Mieter jedoch nach, dass die letzten SR gemäß den Vorauss. der Ziff2 zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses bzw seit den letzten durchgeführten SR - durchgeführt worden sind, und befindet sich die Wohnung in einem normalen Abnutzung entsprechenden Zustand, so muss er zeitanteilig den Betrag an den Vermieter zahlen, der aufzwenden wäre, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung renoviert würde. ... Als diese Mängel nicht wie bei Übergabe mündlich vereinbart, kurzzeitig behoben wurden, habe ich eine schriftliche Mängelanzeige Einschreiben/Rückschein, Zahlung unter Vorbehalt, Vorbehalt aller rechtlichen Mittel an den Vermieter geschickt.