Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Fragen.
Zuerst möchte ich Sie daraufhin weisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall den Gang zu einer Kollegin/ einem Kollegen vor Ort ersetzt.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann nämlich die rechtliche Beurteilung komplett anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Ihre Fragen beantworte ich aufgrund, der von Ihnen erhaltenen Angaben und eingesetzten Betrag wie folgt:
Die Frage, ob Katzenhaltung in einer Mietwohnung grundsätzlich erlaubt ist, wird von den Gerichten unterschiedlich behandelt.
Die Rechtsprechung ist hier nicht einheitlich.
Das Amtsgericht Hamburg hat entschieden, dass von einer Katze grundsätzlich keine Belästigung ausgeht und der Vermieter deshalb die Haltung dulden müsse.
Das Landgericht München rechnet Katzen zu Kleintieren und entschied in seiner Entscheidung vom 27.01.1999 ( AZ 14 S 13615/98
), dass ein Vermieter die Haltung von Kleintieren nicht verbieten könne, sie sei grundsätzlich erlaubt.
Genau in dieser Frage besteht allerdings zwischen den einzelnen Gerichten Uneinigkeit.
Einige Gerichte zählen Katzen zu Kleintieren, die anderen Gerichte behaupten, dass Katzen keine Kleintiere sind.
Wie Ihr zuständiges Gericht entscheiden wird, ist deshalb ungewiss und nicht vorhersehbar.
Nach Ihrem Mietvertrag ist die Haltung von Hunden und Katzen von der Zustimmung des Vermieters abhängig.
D.h. geht man davon aus, dass Katzen nicht zu Kleintieren gehören, müssen Sie sich vor Anschaffung der Katze die Zustimmung des Vermieters einholen.
Der Vermieter MUSS grundsätzlich zustimmen. Eine Ablehnung muss auf einem wichtigen Grund beruhen.
Wichtig für die Beurteilung, ob ein wichtiger Grund vorliegt ist z.B.
- Haben bereits andere Mieter eine Katze?
- Belästigungen durch Katzengeruch( Katzenklo) oder Lärm („sprechende Katze“, vor allem Siamkatzen „sprechen“ gern)
- Katzenallergie im Haus
- Größe der Wohnung / Anzahl der Katzen.
Die Angabe, dass die Katze die Teppichböden/ Tapeten beschädigt, halte ich für nicht ausreichend.
Nicht jede Katze kratzt die Wände an. Meine Katzen machen das z. B. nie.
An Ihrer Stelle würde ich aufgrund der Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung dem Vermieter/ der Hausverwaltung schriftlich mitteilen, dass Sie gern eine Katze halten möchten.
Die Gründe für die Ablehnung der Zustimmung würde ich aufgreifen und behaupten, dass dies keine wichtigen Gründe sind.
Des weiteren sollten Sie nochmals daraufhin weisen, dass Sie für eventuelle Schäden haften werden.
Argumentieren Sie, dass Sie einen Hund halten durften und dass die Haltung einer Katze im Endeffekt mit einer Haltung eines Hundes vergleichbar ist.
Schaffen Sie sich aber in keinem Fall die Katze ohne Zustimmung an, denn dann könnten Sie einen Rechtsstreit riskieren und die Katze müsste dann weg.
Sollte der Vermieter immer noch die Zustimmung ablehnen, sollten Sie einen Kollegen/ eine Kollegin vor Ort aufsuchen, der/ die dann prüft, ob weitere juristische Schritte Erfolgs versprechend sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Tanja Stiller
Antwort
vonRechtsanwältin Tanja Stiller
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