Rückführung der Mietwohnung in den ursprünglichen Zustand
vom 20.12.2009
25 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Da er dies eigenwillig selbst vorwegnahm und mir im Nachhinein die Rechnung präsentieren will, sei ich nicht mehr verpflichtet, dem nachzukommen. ... Dies folgt aus § 281 I BGB.