ALG I - Nichterfüllung der Anwartschaftszeit nach Elternzeit ?
beantwortet von
Rechtsanwältin Susanne Ziegler / Dortmund
Mein Antrag auf ALG I wurde abgelehnt, da die Anwartschaftszeit nicht erfüllt sei (298 statt 360 Tage). ... Aus Unwissenheit, dass der Zeitraum über die Vollendung des dritten Lebensjahres hinaus nur ein Jahr betragen kann, wurde dieser Zeitraum um einige Tage überschritten (statt Mitte Juni bis Mitte August). ... Im NORMALEN Verlauf wäre nach Beendigung der Elternzeit IMMER ein Anspruch auf ALG gegeben, da Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres angerechnet wird.