Eigenbedarfskündigung - nachhaltige Ersatzwohnraumsuche
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Mein Vermieter hat mich im Januar angerufen und mir gesagt das er die Wohnung für seinen Sohn braucht, da er letztes Jahr geheiratet hat und im Haus der Eltern nicht so viel Platz ist. Am 07.02.11 habe ich dann einen Brief per Einschreiben bekommen womit er mir zum 31.05.11 Kündigt. ------------------------------------------------ Zitat: "Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarf §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB......" "Ich weise die darauf hin, dass sie der Kündigung gemäß §574 BGB widersprechen können."