Altersvorsorgevollmacht und Erbfall
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine 92j. Mutter ist 08/08 verstorben und hat 2001 eine Altersvorsorgevollmacht im Wert von 30.000 DM von einem Notar erstellen lassen. Darin wurde meine Schwester, die sie betreute, bevollmächtigt, sie in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.