Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Alleinerbe Sohn

24. Juni 2019 08:05 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von


09:01

Guten Morgen, meine Schwester ist an Krebs verstorben und hat vor ihrem Tod ihren leiblichen Sohn, 23 J. alt zum allein Erben ernannt und mich (den Bruder) zum Testamentsvollstrecker. Sie war 11 Monate verheiratet, wir wissen das der Sohn die Rechte und Pflichten automatisch annimmt.
Leider steht der Ehemann (nicht der leibliche Vater) mit dem Sohn nicht so gut und ist ziemlich agressiv gegenüber dem Jungen. Er versucht in jeglicher Form was vom Erbe streitig zu machen. Wir wissen das er ein Pflichtanteil hat, die Miete haben wir zur hälfte mitgetragen, obwohl der Junge da nicht wohnt, Kündigung der Whg. ist zum 31.07.2019.
Der Sohn müsste genauso auch Anspruch auf die Kaution haben, des weiteren ist das Mobilar zur hälfte von meiner Schwester mitbezahlt wurden. Der Ehemann ist leider nicht bereit irgendwas davon Ihm zu Überlassen! Könnte man das mit dem Pflichtanteil vom Ehemann verrechnen?
Wir haben auch Arztkosten im Nachhinein bezahlt, die der Ehemann hätte zahlen sollen ca. 2000€, kann ich das auch mit dem Pflichtanteil von dem Ehemann verrechnen?
Meine Schwester wollte sich eigentlich von ihm trennen, hatte aber leider nicht mehr die Kraft dazu.
Es wäre nett wenn Sie mir da vielleicht weiterhelfen könnten!
Vielen Dank und freundliche Grüße

24. Juni 2019 | 08:35

Antwort

von


(743)
Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Wenn der Ehemann mit der Erblasserin in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat und die Möbel von gewöhnlicher Qualität sind, kann diese der Ehemann für sich alleine beanspruchen. Der Hausrat fällt nicht in den Nachlass.

Alle Kosten (Beerdigung, Medikamente usw.) sind Passiva die den Nachlass belasten. Das heißt, beider Ermittlung des Nachlasses sind diese Kosten wertmindernd anzusetzen. Dadurch wird auch der Pflichtteil geringer. Ein direkter Abzug ist aber nicht möglich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick verschaffen. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion .

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 24. Juni 2019 | 08:51

Sehr geehrter Herr Krueckemeyer,

bezüglich der Arztkosten, sind es Kosten gewesen, die der Ehemann zu lebzeiten meiner Schwester bezahlt hat und sich von ihrem Sohn nach dem Tod erstatten lassen hat. Er hatte die Patientenverfügung über Sie.

Sind dennoch die Artzkosten auf dem Nachlass zu belasten?

Vielen Dank nochmal und freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Juni 2019 | 09:01

Sehr geehrter Fragesteller,

Die Kosten betreffen die Erblasserin und belasten daher den Nachlass. Dassder Ehemann diese Kosten zunächst ausgelegt hat, ändert insoweit nichts.

Sollten Sie weitere Rückfragen haben, können Sie mich via E-Mail kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(743)

Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Erbrecht, Reiserecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER