DBA Oesterreich, Sonderregelung
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Hallo Zusammen, als Einleitung die Sachlage: Ich bin Grenzpendler, ich wohne in Oesterreich, arbeite in Muenchen und pendle taeglich. Meine Frau wohnt auch in Oesterreich und arbeitet in grenznaehe ist also folglich Grenzgaenger. Meine Frau arbeit in einer oeffentlichen Buecherei, ist also Angestellte im offentlichen Dienst.