Garantie - Frist für Reparatur deutlich überschritten - Erstattung
vom 20.10.2014
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus / Trier
Ich teilte ihm mit, dass ich den Optiker nicht danach fragen würde, das sei mir unangenehm, er könne es aber gerne selbst tun, (die Brille wurde auf meinen Namen zurückgelegt), was aber auch nur Sinn hätte, wenn er mit zusichern könne, dass er mir die Brille noch in dieser Woche aushändigen könne (wg. des Urlaubs). ... Frage: Habe ich das Recht, die Erstattung des Betrages zu verlangen? ... Falls es notwendig sein sollte einen Anwalt zu beauftragen, muss der Optiker die Kosten hierfür übernehmen?