Garten zur alleinigen Nutzung Betretung durch Hausmeister
vom 21.11.2022
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Dinkhoff / Münster
Seine Antwort: "Eine alleinige Nutzung stellt kein Betretungsverbot dar. Jeder Mieter bzw jeder andere mit Hausbezug darf mit entsprechendem Grund jederzeit, ohne Ankündigung, den Garten betreten" Ist das so?