Elterngeld - Kategorisierung als Selbständige wg. Schiffsfondsbeteiligung
Nun hat die Elterngeldstelle mir mitgeteilt, dass ich bei Ihnen als Selbstständige einkategorisiert werde und entsprechend mein Elterngeld auf Basis meines Einkommens des Jahres 2012 berechnet wird, da ich eine Beteiligung an einem Schiffsfonds habe. Mein Elterngeld fällt auf dieser Berechnungsgrundlage niedriger aus, da mein Gehalt in 2012 niedriger war als in 2013.